Falk & Hörr Bestattungen in Pfungstadt
Hessen

Bestattungsvorsorge in Pfungstadt

Halten Sie hier fest, wie Sie verabschiedet werden möchten — kostenfrei und unverbindlich. Auf Wunsch sichern wir die Kosten ab. Ihr Ansprechpartner vor Ort ist Falk & Hörr in Pfungstadt.

Kurz gesagt

Eine Bestattungsverfügung in Pfungstadt kostet nichts und bindet Sie an nichts. Möchten Sie die Kosten absichern, beginnen die Grundleistungen von Falk & Hörr bei 1.950 €, mit Trauerfeier bei 2.750 €. Friedhofs- und Krematoriumsgebühren kommen hinzu und legt Ihre Kommune fest.

Kosten für Pfungstadt berechnen

Sechs Schritte, am Ende steht Ihre Summe mit jedem Posten einzeln.

Vorsorge in Pfungstadt — und was hier anders ist

Das Bestattungsrecht ist Ländersache. In Hessen gilt Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG). In Hessen gilt das Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Es bestimmt, wer für die Bestattung zu sorgen hat und welche Formen zulässig sind. Die Ruhezeit und die Gebühren stehen dagegen in der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune und unterscheiden sich von Ort zu Ort.

Zwischen Ried, Bergstraße und Odenwald wechseln die Friedhofssatzungen von Gemeinde zu Gemeinde, teils auf wenigen Kilometern. Wer in Pfungstadt wohnt und in Bickenbach beigesetzt werden möchte, rechnet mit anderen Gebühren.

Für Ihre Verfügung heißt das: Die Wünsche sind Ihre und gelten überall. Die Rahmenbedingungen — Ruhezeit, Grabarten, Gebühren — setzt der Ort der Beisetzung. Wir sehen sie für Ihren Ort nach, statt mit einem Durchschnittswert zu rechnen, der am Ende für niemanden stimmt.

Ihr Haus vor Ort

Falk & Hörr, seit 1955 in der Region — Pfungstadt. Telefonisch unter 06157 3222, per E-Mail an info@falk-hoerr.de.

Was Sie festhalten können

Eine Bestattungsverfügung ist formfrei. Sie legen fest, was Ihnen wichtig ist, und lassen offen, was Ihnen gleichgültig ist — jeder festgelegte Punkt ist eine Entscheidung weniger für Ihre Familie. Was hineingehört, steht ausführlich auf der Seite zur Bestattungsverfügung.

Möchten Sie die Kosten absichern, führen zwei Wege dahin: die Treuhandeinlage als Einmalzahlung und die Sterbegeldversicherung als Monatsbeitrag. Beides ist nach § 90 Abs. 3 SGB XII in angemessener Höhe vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. Den nüchternen Vergleich finden Sie unter finanzielle Vorsorge.

Orte im Einzugsgebiet

Für diese Orte und ihre Umgebung ist Falk & Hörr da. Wohnen Sie knapp außerhalb? Rufen Sie an — meist ist das kein Hindernis.

  • Pfungstadt
  • Bickenbach
  • Alsbach-Hähnlein
  • Seeheim-Jugenheim
  • Darmstadt-Eberstadt
  • Griesheim
  • Gernsheim
  • Bensheim

Häufige Fragen aus Pfungstadt

Das Festhalten Ihrer Wünsche kostet nichts. Für die Bestattung selbst beginnen die Grundleistungen von Falk & Hörr bei 1.950 €; mit Trauerfeier bei 2.750 €. Dazu kommen Friedhofs- und Krematoriumsgebühren, die jede Kommune selbst festlegt. Der Kostenrechner führt Sie durch alle Posten einzeln.

Falk & Hörr in Pfungstadt, seit 1955 in der Region. Telefonisch unter 06157 3222. Das Gespräch findet dort statt, bei Ihnen zu Hause oder per Video — was Ihnen leichter fällt.

In Hessen gilt das Friedhofs- und Bestattungsgesetz. Es bestimmt, wer für die Bestattung zu sorgen hat und welche Formen zulässig sind. Die Ruhezeit und die Gebühren stehen dagegen in der Friedhofssatzung der jeweiligen Kommune und unterscheiden sich von Ort zu Ort. Maßgeblich ist Hessisches Friedhofs- und Bestattungsgesetz (FBG). Für die Vorsorge heißt das: Die Wünsche sind Ihre, die Rahmenbedingungen setzt der Ort der Beisetzung.

Nein. Die Bestattungsverfügung können Sie vollständig online ausfüllen, und für die finanzielle Absicherung genügt ein Videogespräch. Wer lieber am Tisch sitzt, ist willkommen — beides führt zum gleichen Ergebnis.

Eine Treuhandeinlage ist nicht an ein bestimmtes Haus gebunden. Sie wird an das Haus ausgezahlt, das die Bestattung tatsächlich durchführt. Innerhalb unseres Verbunds ist der Wechsel ein Anruf; darüber hinaus bleibt Ihr Geld ohnehin Ihres.

Mit Falk & Hörr sprechen

Kostenfrei, unverbindlich — online, per Video oder vor Ort.

Rechtsstand und Grenzen dieser Angaben

Rechtsstand September 2026. Preise sind unverbindliche Richtwerte inklusive 19 % Mehrwertsteuer und beziehen sich auf die Grundleistungen des Bestattungshauses. Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung; maßgeblich ist immer Ihr Einzelfall und der Ort der Beisetzung.

Es heißt Trauerfeier. Und eine Feier darf schön sein.

Halten Sie fest, was Ihnen wichtig ist — kostenfrei, unverbindlich und jederzeit änderbar.